Ist Ghostwriting legal? Ein Blick ins Strafgesetzbuch
Ghostwriter sollen von den Hochschulen vertrieben werden.
Legal oder nicht? Ghostwriting hat mit Plagiaten erstmal nichts zu tun
„Ghostwriting ist nicht legal“ heißt es häufig. Plagiate und Ghostwriting sind zwei vollkommen unterschiedliche Arten der Texterstellung. Handelt es sich bei Plagiaten um Kopien vorhandener Texte, sind Ghostwriter-Arbeiten in Auftrag gegebene Einzelanfertigungen.
Die Politik setzt seit 2014 durch verschärfte Landeshochschulgesetze (LHG) zum Rundumschlag an, um das wissenschaftliche Niveau zu heben. Die Idee ist alt und simpel: Wenn es nicht die eigene, angefertigte Arbeit ist, darf sie in Hochschulen nicht eingereicht werden.
Vor allem nicht, um Abschlüsse oder einen Titel zu erhalten. Durch prominente Plagiatsvorwürfe geraten auch Ghostwriter-Agenturen in Bedrängnis.
Ghostwriting laut Strafgesetzbuch legal
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz erklärt: Wenn ein Texter beauftragt wird, ist das legal (I-20-U 116/10).
Eine korrekte akademische Arbeit verlangt Eigenständigkeit. Doch viele Studenten oder Doktoranden sind nicht in der Lage eine wissenschaftliche Abhandlung zu formulieren. Andere haben durch Nebenjobs oder zu betreuende Angehörige keine Zeit ihre Arbeiten selbst anzufertigen und manche sind einfach nur faul.
Durch die seit Guttenberg entfachte Plagiatsdebatte vor drei Jahren riskieren Studenten weniger Kopierversuche, sondern setzen vermehrt auf Ghostwriter. Doch die Hochschulen versuchen auch das zu unterbinden.
Das Strafgesetzbuch ist dabei wenig ausschlaggebend, da das Urheberrecht beim Phantomschreiben nicht verletzt wird. Schließlich verzichtet der Auftragsschreiber auf seine Namensnennung und hat der weiteren Nutzung zugestimmt.
„Jedoch verstößt die Übernahme des Werkes eines Ghostwriters gegen die Grundlagen des sauberen wissenschaftlichen Arbeitens und damit gegen die universitäre Ordnung“, sagt der Ulmer Rechtsanwalt für Urheberrecht Christoph Lang.
Ist Ghostwriting tatsächlich legal? Der Schlupfwinkel der Ordnungswidrigkeit
Nachtrag: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz erklärt: Wenn ein Texter beauftragt wird, ist das legal (I-20-U 116/10).
Deswegen versuchen die Verantwortlichen über eine Ordnungswidrigkeit Ghostwriter aus dem Hochschulbetrieb zu verjagen. Muss eine Täterschaft im Strafgesetzbuch nachgewiesen werden und teilt sich in Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfe, gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht die Einheitstäterschaft.
Damit ist jeder, der mit einer Tat in Verbindung gebracht werden kann, Täter. Die Nr. 6 im Ordnungswidrigkeitenrecht gewährleistet einen umfassenden Schutz eines akademischen Grades. Nach dieser Nummer handelt ein Ghostwriter ordnungswidrig, wenn er z.B. eine Diplomarbeit schreibt, da er unterstützend den akademischen Titel verleiht.
Auch die Vermittlung eines Auftragsschreibers ist nach dieser Vorschrift ordnungswidrig, da eine Prüfungsleistung vermittelt wird, die der Kandidat selbstständig erbringen muss.
Allerdings muss ein Tatbestand auch im Ordnungswidrigkeitenrecht erfüllt werden. Während es durch den Plagiats-Scanner relativ einfach geworden ist, Kopien zu erkennen, ist es sehr viel schwieriger den Text eines Ghostwriters zu erkennen.
Es setzt voraus, dass der Korrektor die Arbeiten des Studenten kennt und mit der Verdachtsarbeit vergleichen kann.
Doch bei teilweise hunderten Prüfungsleistungen in einem Semester geben Korrektoren die Arbeiten selbst an wissenschaftliche Mitarbeiter ab. Anders sind die vielen Korrekturen, aufgrund des hohen Zeitdrucks, gar nicht zu bewerkstelligen.
So erklärt sich die Aussage des Leiters der philosophischen Fakultät Tübingen Eckhard Sauer, dass ihm keine Fälle von Ghostwriting an der Universität Tübingen bekannt seien.