Was sind akademische Ghostwriter?

Was sind akademische Ghostwriter eigentlich? Wie wird man zum akademischen Ghostwriter und wer wählt diese aus? Dies und vieles mehr erklären wir dir in diesem Beitrag.

Akademischer Ghostwriter schreibt anonym

Ein wissenschaftlicher Ghostwriter erstellt akademische Facharbeiten vollkommen legal.

Ein Ghostwriter, Auftragsschreiber (wörtliche Übersetzung: unsichtbarer Schreiber) ist ein Autor, der Texte verfasst und dabei anonym bleibt. Er schreibt Bücher, Reden, Aufsätze, Artikel, akademische Veröffentlichungen, Bewerbungen oder andere Texte, für die der Ghostwriter beauftragt wurde. Auftraggeber können neben Verlagen, Personen des Zeitgeschehens, also Prominenten, auch Privatpersonen sein. Der im Titel angegebene Verfasser ist meistens der Auftraggeber.

Phantomschreiber immer beliebter

Um erstklassige Texte zu schreiben, betreibt der akademische Ghostwriter eine umfangreiche Recherche. Für wissenschaftliche Arbeiten arbeitet er sich selbst in das jeweilige Thema auf Hochschulniveau ein. Das heißt, er liest fachbezogene Bücher, sichtet Studien und interviewt Koryphäen. Gemeinsam mit dem Auftraggeber werden die Zielsetzung der Arbeit und die einzelnen Stufen festgelegt.

Nach Fertigstellung der Arbeit kann sie der Auftraggeber unter seinem Namen veröffentlichen oder einreichen. Mittlerweile werden 6% bis 8% aller akademischen Arbeiten von einem Ghostwriter angefertigt.

Eine steigende Zahl von Studierenden und Doktoranden beauftragt einen Ghostwriter, damit er Haus- und Abschlussarbeiten, Dissertationen, Fachartikel oder -bücher, wissenschaftliche Protokolle, sogar Habilitationsschriften fertigt, um einen besseren Abschluss oder einen akademischen Titel zu erlangen.

Angst vor Plagiatsvorwürfen braucht niemand haben, denn professionelle Ghostwriter fertigen Unikate an. Plagiate liegen vor, wenn ein veröffentlichter Text kopiert oder abgeschrieben wird. Unikate sind Einzelanfertigungen, die sach- und fachgerecht erstellt werden.

Akademische Ghostwriter arbeiten legal

In Hochschulen wird Ghostwriting kontrovers diskutiert. Viele Universitäten versuchen den Straftatbestand (Artikel 3) des „Wissenschaftsbetrugs“ durchzusetzen.

Doch laut dem Urteil des OLG Frankfurt vom 01.09.2009 – Az.: 11 U 51/08 – die zwischen Parteien getroffenen Ghostwriter-Vereinbarungen (mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als Eigenes zu veröffentlichen) grundsätzlich legal.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Ghostwriting oder das Vermitteln freiberuflicher Autoren verbietet. Zudem werden viele akademische Publikationen deutscher Professoren von deren wissenschaftlichen Mitarbeitern oder Studenten geschrieben.

Nicht nur diese weitverbreitete Praxis ist legal, sondern ebenfalls die Erstellung von Mustervorlagen oder Vorstudien für akademische Abschlussarbeiten. Studenten oder Doktoranden nutzen diese Vorlagen wiederum, um selbst eine Haus- oder Abschlussarbeit zu schreiben.

Agenturen vermitteln passenden Texter

Akademische Ghostwriter sind oft Experten auf einem Gebiet mit eigenem Hochschulabschluss und werden von Agenturen vermittelt, für die sie freiberuflich tätig sind. Die Agentur legt ein Leistungsprofil des Ghostwriters an, damit er fachspezifisch dem Auftraggeber empfohlen werden kann.

In einem ersten Beratungsgespräch werden die Wünsche des Kunden genau erfasst. Meistens hat der Hilfesuchende eine Vorstellung vom Thema seiner Arbeit.

Hat der Ghostwriter eine Gliederung angefertigt, wird diese mit dem Kunden besprochen und ggf. geändert. Danach beginnt das Schreiben. Einzelne Passagen werden dem Kunden vorgelegt, um sicherzustellen, dass der Text den Anforderungen des Kunden entspricht.

Diese Vorgehensweise kommt dem Auftraggeber zugute, denn er muss so tief in dem Thema sein, um kompetent Fragen der Professoren oder Kommilitonen zu beantworten, obwohl er die Arbeit selbst nicht verfasst hat. Nach Fertigstellung der Arbeit nimmt der Kunde diese, ggf. nach letzten Veränderungen ab.

Der Ghostwriter verzichtet auf seine Namensnennung in der Titelei und damit auf seine Urheberrechte. Der Auftraggeber kann diese Arbeit unter seinem Namen einreichen oder veröffentlichen.

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